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Unsere AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
A) Allgemeines:
1. Sämtliche Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der FOSAB HandelsgmbH &
Co Vertriebs KG (im Folgenden kurz „Verkäufer“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der Käufer anerkennt dieselben und verzichtet auf
die Geltendmachung eventuell eigener Einkaufsbedingungen. Vom Verkäufer wird anderen
Bedingungen ausdrücklich widersprochen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten –
solange sie nicht abgeändert oder ersetzt werden - als Rahmenvereinbarung auch für alle
weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Angebote des Verkäufers verstehen sich stets freibleibend. Bestellungen gelten erst dann
als vom Verkäufer angenommen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden
(Auftragsbestätigung). Weicht die schriftliche Bestätigung von der Bestellung ab, so kommt
der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande. Falls der Käufer dem
Verkäufer eine e-mail-Adresse bekannt gegeben hat, gelten Erklärungen des Verkäufers an
den Käufer auch dann als „schriftlich“ im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen,
wenn sie per e-mail an die vom Käufer angegebene Adresse geschickt werden. Umgekehrt
gelten auch Erklärungen des Käufers, die dieser per e-mail an den Verkäufer schickt, als
„schriftlich“ im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
3. Der Verkäufer behält sich Änderungen in Farben, Spezifikation und technischen
Merkmalen ohne vorherige Benachrichtigung vor, soweit dies dem Käufer - insbesondere
weil die Änderung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist - zumutbar ist. Der Verkäufer
übernimmt für etwaige Abweichungen auf Prospekten sowie für allfällige Druckfehler keine
Gewähr.
4. Sämtliche Vereinbarungen der Parteien bedürfen bei sonstiger Unwirksamkeit der
Schriftform im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen .

B) Lieferung:
1. Wenn nicht ausdrücklich verbindliche Lieferzeiten zugesagt wurden, gelten angegebene
Lieferzeiten nur annähernd. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörung und
vom Verkäufer nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch Zulieferer verlängern die
Lieferzeit für die Dauer der Behinderung. Die vorbezeichneten Umstände sind vom Verkäufer
auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges
auftreten. Verzögert sich hierdurch die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit
jedoch um mehr als zwei Monate, sind Käufer und Verkäufer berechtigt, ohne weitere
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Der Verkäufer kommt seiner Lieferverpflichtung dadurch nach, dass er die Ware einem
Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person übergibt. Damit
geht die Haftung für Gefahr und Zufall auf den Käufer über. Eine Versicherung der Sendung
erfolgt nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall und
ausschließlich auf Kosten des Käufers.
Die Lieferung erfolgt ab Werk Marchtrenk bzw. Wels gegen Vorauszahlung mittels
Überweisung oder Kreditkarte.
Die Versendungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Dabei werden für Transport bzw.
Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen
Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Die genaue Höhe
der Versendungskosten in Abhängigkeit vom Bestimmungsort ist im Preisteil angegeben.
Teillieferungen sind zulässig.
2. Die Lieferpflicht des Verkäufers ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in
Verzug ist. Sollte die Kreditwürdigkeit des Käufers durch eine ungünstige Auskunft in Frage
gestellt werden, ist der Verkäufer berechtigt, vor der Lieferung eine angemessene Sicherung
nach seinem Ermessen - insbesondere auch Vorauszahlung oder Bürgschaft - zu fordern.
Wird die Sicherung vom Käufer nicht fristgerecht erbracht, ist der Verkäufer berechtigt, ohne
weitere Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Verkäufer
die Wahl, vom Käufer pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des
Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu
begehren.
3. Hat der Käufer die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), so gehen
Gefahr und Zufall auf den Käufer über und ist der Verkäufer nach erfolgloser
Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder selbst einzulagern und dem Käufer hierfür
eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag
in Rechnung zu stellen, oder die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem dazu
befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig ist der Verkäufer berechtigt, entweder auf
Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens zwei
Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes
kann der Verkäufer vom Käufer pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des
Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens
begehren.

C) Eigentumsvorbehalt:

1. Die vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung in seinem Eigentum. Der Käufer darf bis zur vollständigen
Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware bei sonstigem
Schadenersatz nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken
oder verleihen. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer werden vom Käufer in den
Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten.

2. Bei Pfändung der Vorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht
des Verkäufers ist dieser vom Käufer sofort zu benachrichtigen. Die Kosten notwendiger
Interventionen zur Sicherung bzw. Rettung des Eigentums des Verkäufers sind vom Käufer
zu tragen.

3. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Verkäufer liegt nur dann ein
Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist der
Verkäufer berechtigt, dem Käufer angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu
verrechnen.

4. Der Käufer trägt das volle Risiko für die Vo rbehaltsware, insbesondere trägt er die Gefahr
des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

D) Preise und Zahlungen:

1. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste des Verkäufers verlieren alle vorangegangenen
Preislisten ihre Gültigkeit. Die Preisbildung erfolgt zu der am Tage der Vereinbarung gültigen
Preisliste des Verkäufers ausschließlich in EURO inklusive Mehrwertsteuer in der
gesetzlichen Höhe.

2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer die Kosten für
seinen Mahnaufwand (maximal € 11,55 pro Mahnschrift), den zusätzlich anfallenden
Kontoführungs- bzw. Evidenzhaltungsaufwand von monatlich € 3,-- und die zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassospesen der von
ihm eingeschalteten Inkassoinstitute und/oder Rechtsanwälte zu verlangen. Die Mahn- und
Inkassospesen der Inkassoinstitute richten sich nach den für die Inkassoinstitute geltenden
gesetzlichen Berechnungssätzen, die Mahn- und Inkassospesen der Rechtsanwälte richten
sich nach dem Rechtsanwaltstarif. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer
außerdem berechtigt, jeweils gerechnet ab dem auf den Fälligkeitstag folgenden Tag
Verzugs- und Zinseszinsen von jeweils 1 % per Monat zu verlangen.

3. Ein Aufrechnungsrecht seitens des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der
Verkäufer zahlungsunfähig ist, die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der
Verbindlichkeit des Käufers steht, die Gegenforderung ausdrücklich anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt ist. Forderungen gegen den Verkäufer dürfen ohne seine
ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

4. Für nachträglich angeforderte Gutachten jeglicher Art werden € 12,– inklusive gesetzliche
Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

E) Mängelrügen/Gewährleistung:

1. Der Käufer hat allfällige Mängel dem Verkäufer jeweils unverzüglich nach Erkennbarkeit
anzuzeigen und mangelhafte Ware auf eigene Kosten an den Verkäufer zurück zu senden.

2. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen den Käufer weder zur Beanstandung der
gesamten Lieferung noch zur Zurückbehaltung des gesamten Entgeltes. Sind nur Teile einer
Lieferung mangelhaft, so kann der Verkäufer die Instandsetzung oder Ersatzlieferung
hinsichtlich dieser Teile von der vorherigen Zahlung jenes Anteiles des Gesamtkaufpreises
abhängig machen, der auf den mangelfreien Teil der Lieferung entfällt.

3. Für alle Nachteile und Schäden, die dadurch entstehen oder beeinflusst werden, dass der
Käufer Produktbeschreibungen, Gebrauchsanweisungen, Einbauanleitungen und sonstige
Hinweise des Verkäufers und/oder des Herstellers nicht beachtet oder weitere Abnehmer
und/oder Benutzer auf diese nicht ausreichend hingewiesen hat, haftet der Verkäufer, gleich
aus welchem Rechtsgrund, nicht.

4. Wettbewerbsfahrzeuge oder dort eingesetzte Teile und Geräte sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen.

5. Für im Zusammenhang mit einem Kaufgegenstand allenfalls erforderliche Zulassungen
jeder Art übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung. Gewährleistungsansprüche,
Schadersatzansprüche und sonstige Ansprüche gegen den Verkäufer wegen allfälligen
Fehlens von Zulassungen sind gänzlich ausgeschlossen. Es obliegt allein dem Käufer,
allenfalls erforderliche Zulassungen jeder Art auf eigene Kosten selbst zu erwirken.

6. Aus Garantieversprechen von Herstellern können vom Käufer keine Ansprüche gegen den
Verkäufer abgeleitet werden.

F) Rücktritt, Rücknahme:
Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes BGBI.140/1979, in der
jeweils geltenden Fassung sind, haben das Recht, von ihrer Bestellung bzw. vom Vertrag
zurückzutreten, wenn sie ihre Vertragserklärung weder in den vom Verkäufer für seine
geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf
einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben haben. Dieser Rücktritt kann bis
zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die
Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift
des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine
Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem
Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen
Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner. Bei
Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der
Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als
Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Käufer. Es
genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher vom
Vertrag zurück, hat er die Ware an den Verkäufer zurück zu stellen. Die Kosten der
Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit
abgeschlossen, so hat der Verbraucher überdies die Kosten einer erforderlichen
Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu
tragen. Außerdem hat der Verbraucher dem Verkäufer ein angemessenes Entgelt für die
Benützung, einschließlich einer Entschädigung für die damit verbundene Minderung des
gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen; die Übernahme von Leistungen in die
Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

Nimmt der Verkäufer eine Rücksendung an, ohne dass er dazu wegen fristgerechten
Rücktritts verpflichtet wäre, so ist er berechtigt, vom Käufer Schadenersatz in Höhe von 20
% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu
begehren.

G) Schadenersatz:
Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer können nur dann geltend gemacht werden,
wenn diesem Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt. In Fällen leichter
Fahrlässigkeit sind sämtliche Schadenersatzansprüche – mit Ausnahme solcher für
Personenschäden - gegen den Verkäufer ausgeschlossen.

H) Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Vertragssprache:

1. Erfüllungsort ist Marchtrenk bzw. Wels.

2. Für diese Verkaufs- und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Republik Österreich. Unter Ausschluss
von Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

3. Einzige Vertragssprache ist deutsch.

I) Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen wird die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung
gilt diejenige als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung
entspricht.

J) Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen
personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages vom Verkäufer automationsunterstützt
gespeichert und verarbeitet werden. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer
Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird diese
Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als dem Käufer zugegangen, falls
sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge,
Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum des Verkäufers; der Käufer
erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

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